Jugendordnung
Jugendordnung des TSV Süderbrarup e.V.
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Der Vereinsjugend des TSV Süderbrarup gehören alle jugendlichen Mitglieder, die gewählten Vertreter der einzelnen Jugendabteilungen sowie der von der Jugendvollversammlung gewählte Jugendwart an.
§ 2 Aufgaben
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihrer zufließenden Mittel.
Aufgaben der Vereinsjugend sind insbesondere:
- Unterstützung der Jugendarbeit der Abteilungen.
- Vertretung der gemeinsamen Interessen der Jugendlichen im TSV Süderbrarup im sportlichen und allgemeinen Bereich.
- Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
- Förderung der Persönlichkeitsbildung, des sozialen Verhaltens sowie der Bereitschaft zur Verständigung mit anderen Gruppen.
- Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen.
- Pflege der internationalen Verständigung.
§ 3 Organe
Organe der Jugend des TSV Süderbrarup sind:
- Die Jugendvollversammlung
- Der Jugendausschuss
§ 4 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Jugend des TSV Süderbrarup. Zur Teilnahme berechtigt ist die gesamte Vereinsjugend.
Aufgaben der Jugendvollversammlung:
- Wahl des Jugendausschusses:
- Jugendwart
- Dessen Vertreter
- Bis zu 3 Beisitzern
- Bestätigung der Jugendvertreter der Abteilungen für den Jugendausschuss
- Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Jugendausschusses
- Entlastung des Jugendausschusses
- Beschlussfassung über die Jugendordnung, Richtlinien, Anträge und Fragen grundsätzlicher Art.
- Entgegennahme des Berichtes für die Jahresplanung des Jugendausschusses.
Die ordentliche Jugendvollversammlung findet im 1. Quartal des Jahres statt, jedoch mindestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung des TSV Süderbrarup. Die Einladung durch den Jugendwart erfolgt 2 Wochen vorher durch Aushang.
Eine außerordentliche Jugendvollversammlung findet statt
- Auf Antrag eines Drittels aller jugendlichen Mitglieder
- Aufgrund eines 2/3-Mehrheit gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses
- Wenn das Interesse der Vereinsjugend es erfordert.
Die Jugendvollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 5 Jugendausschuss
Der Jugendausschuss besteht aus:
- dem volljährigen Jugendwart
- seinem Stellvertreter
- den gewählten Jugendvertretern der verschiedenen Abteilungen, die von der Jugendvollversammlung zu bestätigen sind.
- bis zu 3 Beisitzern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Jugendwart ist Mitglied des Vereinsvorstandes.
Der Jugendwart vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach außen und innen.
Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendvollversammlung.
Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt.
Aufgaben des Jugendausschusses:
- Vertretung der Jugendlichen des Vereins
- Verwirklichung der Vorstellungen der Jugendlichen
- Information der Jugendlichen über alle sie betreffenden Belange
- Planung und Durchführung von Jugendveranstaltungen
- Beistand Jugendlicher bei Streitfällen
- Entscheidung über die Verwendung der der Jugendarbeit zufließenden Mittel.
§ 6 Wahlen
- Berechtigt zur Wahl des Jugendausschusses sind alle Teilnehmer der Jugendvollversammlung.
- Wählbar in den Jugendausschuss sind alle Teilnehmer der Jugendvollversammlung (Ausnahme: Jugendwart, dieser muss volljährig sein)
Die Wahlzeit des Jugendwartes und seines Vertreters bestimmt die Vereinssatzung.
Die Wahl der übrigen Mitglieder des Jugendausschusses erfolgt jährlich.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Änderungen der Jugendordnung können nur durch die Jugendvollversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
- Die Jugendordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung
- Die Jugendordnung tritt gemäß Beschluss der Jugendvollversammlung des TSV Süderbrarup nach Zustimmung durch den Vereinsvorstand am 22.01.2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Jugendordnung vom 14.09.1981 außer Kraft.
Süderbrarup, 22. Januar 2001
Gez. Inge Weiß, 1. Vorsitzende
Gez. Uta Johannsen, Jugendwartin
Gez. 6 Jugendausschussmitglieder
